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EILMELDUNG 17. Juli 2009
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Bauer-Geschäftsbedingungen durch Einstweilige Verfügung verboten
Dem Bauer-Verlag ist heute vom Hamburger Landgericht die Nutzung seiner
neuen Geschäftsbedingungen durch Einstweilige Verfügung verboten worden. Mit
den Geschäftsbedingungen wollte der Verlag vom bisherigen Vergütungsmodell
der beitragsbezogenen Bezahlung abrücken und sämtliche Rechte an sich
ziehen, inklusive des Rechts auf Weiterverwertung durch Dritte. Hinzu kamen
harte Haftungsregelungen zu Lasten der Freien und der Verzicht auf das
Namensnennungsrecht. DJV und ver.di hatten bereits öffentlich gegen die
Geschäftsbedingungen protestiert und den Verlag Anfang dieser Woche wegen
der Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die Unterschriftenliste unter
http://bauerprotest.djv-online.de findet ebenfalls deutliche Resonanz. Die
Fotografenvereinigung Freelens war ihrerseits im Alleingang, ohne die bisher
übliche Koordination mit DJV und ver.di, vorgegangen und ist mit ihrem solo
eingereichten Antrag auf Einstweilige Verfügung nun als erste in Ziel
gegangen, wie Freelens heute vermeldet (Aktenzeichen des Gerichts AZ 312 O
411/09).
Der (einstweilige) Sieg gegenüber Bauer ist der zweite spektakuläre Sieg der
Urheber nach der einstweiligen Verfügung gegen den Axel Springer Verlag, mit
der DJV, ver.di und Freelens im Jahr 2007 gemeinsam juristisches Neuland für
die Urheber betreten hatten. Das Verfahren gegen Springer ist noch nicht
abgeschlossen, weil es sich in der Berufung befindet. Ein weiteres
vergleichbares Verfahren des DJV mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung
gegen den Nordkurier befindet sich beim Landgericht Rostock noch im
Entscheidungsprozess, dort wird die Entscheidung am 31. Juli verkündet.
Positives Resümee: An Stelle des Wettbewerbs der Verlag um immer schlimmere
Geschäftsbedingungen tritt offenbar der Wettbewerb der Urheberverbände
darum, wer als erstes die Geschäftsbedingungen von Verlagen untersagen kann.
Solche Wettbewerbe machen eigentlich Spaß, denn das Ergebnis wirkt
(voraussichtlich) für alle! Schafft hundert, tausende Springer- und
Bauer-Urteile, ist man versucht zu verkünden. Gleichwohl gibt es schon aus
juristischen Gründen auch Gründe dafür, gemeinsam zu handeln. Denn die
Frage, wer und wie viele eigentlich betroffen sind, kann eine wichtige Rolle
spielen. Daher ist es eigentlich schon wichtig, dass alle wesentlichen
Verbände zusammen klagen. Unabhängig von diesem eher abstrusen
Schnelligkeitswettbewerb darf aber festgestellt werden, dass nach dem 7.
Juni 2007 (Springer) nun auch der 17. Juni 2009 ein wichtiges Datum im
historischen Kalender der freien Journalisten sein wird.
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