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Wichtige Info zum Krankengeld
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Frist für Wahlerklärung zum Krankengeld läuft bald ab
Freie Mitarbeiter, die über ihren Sender als Beschäftigte versichert sind, sollten bis zum 30. September 2009 eine Wahlerklärung für Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgeben. Gleiches gilt für solche Selbständigen, die nicht Mitglied der Künstlersozialkasse sind. Wer die Frist versäumt, riskiert Karenzzeiten für die Anspruchsberechtigung.
Die "Wahlerklärung Krankengeld" sichert den Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche. Diese Erklärung darf nicht mit Wahltarifen verwechselt werden, die in der Regel nur in den ersten sechs Wochen Leistungen bieten. Schützen Sie sich und Ihre Familien im Krankheitsfall. Irgendjemand muss Ihre Miete, aber auch die Krankenversicherung selbst bezahlen. Mit Krankengeld wird das abgesichert. Nur Mitglieder der Künstlersozialkasse müssten die Wahlerklärung nicht in Anspruch nehmen, da sie automatisch ab der 7. Woche Krankengeld versichert hätten. Freilich stellt sich auch für diese Gruppe die Frage, ob sie Wahltarife für Krankengeld für die ersten sechs Wochen wählen müsse.
Der DJV stellt auf seinen Internetseiten unter http://frei.djv-online.de ein ausführliches Info zum Thema bereit. Gesetzlich Versicherte sollten sich direkt mit dem Service ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Der DJV bietet zusätzlich Hotlines zum gesetzlichen Krankengeld an. Vom 28. bis 30. September 2009 von 10 Uhr bis 16 Uhr: DJV-V&S-Versicherungsservice Helge Kühl, Tel. 04346 / 296 02 00, außerdem eine Beratung per E-Mail: info@helgekuehl.de. Außerdem am 28. und am 30. September 2009: DJV-Referat Freie Journalisten, Tel.: 0228 / 201 72 18. E-Mail-Beratung: hir@djv.de.
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