DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND NORD HAMBURG – SCHLESWIG-HOLSTEIN GEMEINSAM.MACHEN.

Solidaritätsfonds

  1. Der DJV Nord unterhält einen freiwilligen Solidaritätsfonds. Er hat den Zweck, unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern zu helfen. Er dient zudem als Landesstreikfonds. Der Vorstand kann beschließen, dass die Abführungen des LV an den Bundesstreikfonds aus dem Landesstreikfonds bedient werden. Dies ist nur zulässig, wenn der Bundesstreikfonds auch Streiks im Zuständigkeitsbereich des DJV Nord finanziert.
     
  2. Jedes Mitglied des DJV Nord, das ihm mindestens zwei Jahre angehört und seine Beitragsverpflichtungen grundsätzlich erfüllt hat, kann finanzielle Hilfe durch den Solidaritätsfonds beantragen.
     
  3. Der Vorstand des DJV Nord prüft die eingehenden Anträge auf ihre persönliche und sachliche Berechtigung. Er kann diese Aufgabe an einen Solidaritätsausschuss, dessen Mitglieder der Vorstand beruft, übertragen. Ihm steht es frei, diese Aufgabe wieder an sich zu ziehen.
     
  4. Der DJV Nord schlägt vor, dass die Mitglieder freiwillig in die Kasse des Solidaritätsfonds ab 1,00 € zahlen. Selbstverständlich steht es jedem Mitglied offen, die Höhe des für den Solidaritätsfonds vorgesehenen Beitrags nach freiem Ermessen festzusetzen.
     
  5. Abrechnung und Führung dieses Solidaritätsfonds sind Aufgaben der Geschäftsstelle des DJV Nord. Sie hat jährlich Bericht zu erstatten. Irreführende Angaben einer Antragstellerin/eines Antragstellers oder Verschweigen von Einnahmen werden mit sofortigem Ausschluss aus dem DJV Nord geahndet. In solchen Fällen werden bereits gezahlte Hilfen des Solidaritätsfonds durch den Verband zurückgefordert.
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