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Pressemitteilungen

DJV warnt vor Fallstricken in der neuen G+J-Rahmenvereinbarung

17.06.2013

Berlin, 12.06.2013 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat freie Journalistinnen und Journalisten vor Regelungen des neuen Rahmenvertrags beim Verlag Gruner + Jahr gewarnt. Nach dem Vertrag, der dem DJV vorliegt, sollen Freie etwa die Rechte zur einmaligen Nutzung ihrer Artikel und Bilder in unterschiedlichen Zeitschriften des Hausesfür ein einziges „Grundhonorar" akzeptieren, solange die Titel zu einer so genannten „Markenfamilie" gehören. In den Markenfamilien werden zum Teil so unterschiedliche Zeitschriften wie z. B. Capital und Business Punk zusammengefasst, zum Teil alle Produkte, die unter einem einzigen Titel veröffentlicht werden. Eine solche Regelung ist nach Meinung des Bundesgerichtshofs nur zulässig, wenn das damit verbundene Pauschalhonorar bei objektiver Betrachtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine angemessene Beteiligung am voraussichtlichen Gesamtertrag der Nutzung gewährleistet. „Der Verlag Gruner + Jahr war von uns schon im Oktober letzten Jahres
aufgefordert worden, die neuen AGB insoweit nochmals zu überarbeiten.
Leider lehnt der Verlag es bisher ab, die ökonomischen Interessen der
Freien ebenfalls ins Kalkül zu ziehen", kritisierte DJV-
Bundesvorsitzender Michael Konken. Er erinnerte daran, dass der
Bundesgerichtshof im Mai 2012 zwar Pauschalvergütungen für zulässig
erklärt, aber darauf hingewiesen habe, dass sich dann die Einbeziehung
der weitergehenden Nutzungen auch in der Höhe der Pauschalvergütung
niederschlagen müsse. Konken appellierte an G+J, die AGB erneut zu
überarbeiten. „Nur im fairen Miteinander von Journalistinnen und
Journalisten sowie Verlagen kann guter Journalismus gedeihen.“





Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner




Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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