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Meldung Nordspitze

Aktueller Rechtsfall

2500 Euro Corona-Soforthilfe für Hamburger DJV-Mitglied

23.12.2021

(Foto: Christina Czybik)

Corona-Hilfe nach Intervention des DJV Hamburg gezahlt: Vielfach ist auch in der NORDSPITZE kritisiert worden, dass ein Großteil der Hilfen an freien Journalist*innen vorbeigegangen ist, obwohl viele von ihnen erhebliche Einkommensverluste erlitten haben (lesen Sie dazu die auf der DJV-Website veröffentlichten Ergebnisse der Freien-Umfrage). Dennoch konnte der DJV im Einzelfall helfen.

Der Fall: Ein freier Journalist hatte eine Finanzhilfe in Höhe von 2500 Euro aus dem Programm „Hamburger Corona-Soforthilfe mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ (HCS) beantragt. Der Antrag war in der Folge von der zuständigen Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB HH) abgelehnt worden. Aus Sicht der IFB war der freie Journalist nicht hauptberuflich tätig. Der Journalist schaltete als Mitglied den DJV ein, der gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch erhob. Zur Begründung verwies der Verband darauf, dass die Mitgliedschaft des Antragstellers im DJV schon satzungsrechtlich eine hauptberuflich journalistische Tätigkeit voraussetze. Zudem müssten bei der Betrachtung der Einkommenssituation auch die erzielten NDR-Honorare berücksichtigt werden. Der DJV legte dar, dass es sich bei der konkreten Tätigkeit um eine freie (journalistische) Zusammenarbeit handelt, obwohl der NDR automatisch auf die Honorare Sozialversicherungsabgaben leistet und abführt. Diese Argumentation führte zum Erfolg: Dem Widerspruch wurde stattgegeben und das DJV-Mitglied erhielt die beantragten 2500 Euro aus der Hamburger Corona-Soforthilfe.

(Stefan Endter)

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