DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND NORD HAMBURG – SCHLESWIG-HOLSTEIN GEMEINSAM.MACHEN.

FAIRhaltenskodex für Redakteure und Freie

FAIRhaltenskodex

Hauptberufliche freie Journalistinnen und Journalisten (Freie) sind für ein redaktionelles Produkt (Zeitung, Zeitschrift, Internet, Radio, Fernsehen) unverzichtbar. Sie ergänzen und bereichern die redaktionelle Arbeit der angestellten Redakteurinnen und Redakteure (Feste) durch Ideen, Vielfalt und spezielles Können. Eine faire Zusammenarbeit von Festen und Freien sichert neben der Qualität des journalistischen Produkts auch den kollegialen und gewerkschaftlichen Zusammenhalt.

Auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung gehen Feste und Freie im Berufsalltag fair miteinander um, wenn sie insbesondere folgende „SelbstFAIRständlichkeiten“ beachten:

Feste
nutzen ihre Spielräume, soweit diese vorhanden sind, damit Freie ein angemessenes Honorar erhalten.

Es ist Konsens zwischen Festen und Freien, dass die Honorierung fair und mindestens nach Sätzen erfolgen sollte, die zwischen den Tarifparteien bzw. den Verbänden vereinbart wurden (zum Beispiel Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten, Honorarrahmen und Gemeinsame Vergütungsregeln).

Feste erteilen Aufträge an freie Mitarbeiter verbindlich, sie legen Beitragsart, Umfang, Honorar und Liefertermin sowie mögliche Spesen und Reisekosten fest. Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, wenn möglich sollten sie hinterher kurz schriftlich bestätigt werden.

Freie beschreiben ihre Angebote – ggf. in einem schriftlichen Exposé - so, dass sich die Redaktion ein genaues Bild vom geplanten Beitrag machen kann. Die Umsetzung orientiert sich an den Vertragsabsprachen.

Feste entscheiden zeitnah über Themenvorschläge freier Journalisten. Exklusive Themen / Ideen werden bei Ablehnung nicht an andere vergeben oder selbst bearbeitet.

Freie teilen der Redaktion mit, wenn sie kein Erstveröffentlichungsrecht einräumen.

Feste sprechen wesentliche Veränderungen an Inhalt und Umfang vor Veröffentlichung ab. Sie informieren die Freien über den Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie über eine eventuelle Verschiebung und weitere Verwendung.

Freie
informieren die Redaktion rechtzeitig, falls sie einen Auftrag nicht zum verabredeten Zeitpunkt oder im vereinbarten Umfang erfüllen können. Wenn erforderlich, bessern sie ihren Beitrag innerhalb einer angemessenen Frist nach.

Feste achten darauf, dass Redaktionen vereinbarungsgemäß gelieferte Beiträge in vollem Umfang zeitnah honorieren, auch wenn diese nicht oder nur gekürzt publiziert werden. Dazu gehören auch die Reisekosten (in tatsächlicher Höhe nach Belegen abgerechnet).

Freie
legen Interessenkonflikte offen, die für den Auftrag bedeutsam sind.

Feste setzen Freie, die urheberrechtlich berechtigte Ansprüche stellen, nicht unter Druck.

Freie sichern nach besten Wissen und Gewissen zu, das Urheberrecht am gelieferten Beitrag umfassend zu besitzen.

Feste informieren regelmäßig mitarbeitende Freie über wesentliche Veränderungen in Redaktion und Medienhaus.

Der DJV erwartet, dass sich Feste und Freie in den Medienhäusern dafür einsetzen, dass Tarife, Honorare und Vergütungsregeln in vollem Umfang gelten und die Rechte der Freien gewahrt bleiben. Sollten Anordnungen der Arbeitgeber dagegen stehen, setzen sich Freie und Feste - auch mit Hilfe von Personalräten, Betriebsräten und Gewerkschaften - gemeinsam und solidarisch für deren Änderung ein.

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