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DJV

KEF darf Tarifautonomie nicht unterlaufen

05.05.2015

Der DJV Hamburg fordert die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf, sich auf ihre gesetzliche Aufgabe zu konzentrieren, die darin besteht, die Rundfunkfinanzierung zu sichern.  In den laufenden Gehaltstarifverhandlungen wird deutlich, dass die KEF etwa mit Vorgaben zur Rentenhöhe, die Freiheit der einzelnen Rundfunkanstalten, mit den Gewerkschaften Tarifverträge zu schließen, die auf die Situation des jeweiligen Senders zugeschnitten sind, aushöhlt. Die KEF darf die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie nicht unterlaufen. Auch andere DJV-Landesverbände sehen sich bei den Tarifverhandlungen an öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch KEF-Vorgaben in ihrer Gestaltungsfreiheit erheblich eingeschränkt, so etwa der DJV Nordrhein-Westfalen bei den Verhandlungen mit dem WDR.
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