DEUTSCHER JOURNALISTEN-VERBAND NORD HAMBURG – SCHLESWIG-HOLSTEIN GEMEINSAM.MACHEN.

Pressemitteilungen

Aus aktuellem Anlass II

Was tun bei Auftragsflaute oder Krankheit?

01.04.2020

Von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind insbesondere Freie stark betroffen. Angesichts wegfallender Aufträge appelliert der DJV an die soziale Verantwortung der Auftraggeber und verlangt, erkrankten Freien ihre Honorare im vereinbarten bzw. bisher üblichen Umfang für mindestens sechs Wochen ab dem ersten Krankheitstag zu zahlen. Tipps zur Künstlersozialkasse und zum Krankengeld.

• Im Falle von Auftragsflauten ist es möglicherweise sinnvoll, die Künstlersozialkasse über das geringere Jahresarbeitseinkommen (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben vor Steuerabzug) zu informieren. Formulare zur Änderungsmitteilung stehen auf der Website www.kuenstlersozialkasse.de zum Download bereit.

• Selbständige Journalistinnen und Fotografen, die bei der KSK gesetzlich krankenversichert sind, haben ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des erzielten, regelmäßigen Arbeitseinkommens. Für den Antrag wird eine vom behandelnden Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse (nicht bei der KSK) vorgelegt. Wer Krankengeld bezieht, zahlt bei der KSK in dieser Zeit keine Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge.

• Die Zeit bis zur Zahlung von Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ist für viele Freie wirtschaftlich kaum zu überbrücken. Mit einem zusätzlichen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen (Krankengeld für Künstler*innen und Publizist*innen) fließt das Geld schon ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Wahltarif ist an die jeweilige Krankenkasse gekoppelt. Beispiele: Bei der Barmer gibt es schon für acht Euro monatlich 70 Prozent des erzielten Arbeitseinkommens. Die Techniker Krankenkasse zahlt für einen Monatsbeitrag von 10,50 Euro pro Kalendertag 30 Euro, für 21 Euro monatlich 60 Euro pro Kalendertag. Während des Bezugs von Krankengeld besteht Beitragsfreiheit in der Krankenversicherung.

• Unter www.bbk-hamburg.de/corona-pandemie und kurzelinks.de/7b9v haben die Berufsverbände Bildender Künstler*innen in Hamburg und Berlin hilfreiche Informationen für Freiberufler*innen zusammengestellt. 

 Claudia Piuntek
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